In den ersten drei Monaten des Jahres 2017 nahm das ZEELINK Projekt mehrere wichtige Meilensteile: die raumordnerischen Beurteilungen durch die federführenden Bezirksregierungen Köln und Münster, die gemeinsame Rahmenregelung mit den Landwirtschaftsverbänden sowie die Durchführung von 16 Dialogmärkten.
Einen dieser Meilensteine bilden die raumordnerischen Beurteilungen der Bezirksregierungen Köln und Münster, unter Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Regionalverband Ruhr Anfang Februar. Ihre Bekanntgabe markierte nicht nur den formellen Abschluss des Raumordnungsverfahrens, hier wurden auch Empfehlungen für die weitere Umsetzung des Projektes ausgesprochen. Dessen Bedeutung für die notwendige Umstellung von L- auf H-Gas stand dabei außer Frage.
Rahmenregelung mit Landwirtschaftsverbänden
Die Gespräche mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband mündeten in einer gemeinsamen Rahmenregelung, die einen weiteren Meilenstein darstellt. Im Fokus standen insbesondere Fragen zur Entschädigung und zum Bodenschutz. Eine Einigung auf eine Regeldeckung von 1,20 m über der Leitung ermöglicht den Bewirtschaftern nach der Baumaßnahme eine weiterhin normale landwirtschaftliche Bearbeitung auf den Flächen.
16 ZEELINK Dialogmärkte
Den dritten Meilenstein bilden die ZEELINK Dialogmärkte. Sie fanden im Februar und März in 16 Städten und Gemeinden entlang der voraussichtlichen Antragstrasse statt. Etwa 2.100 Besucher nutzten das Dialogangebot. Sie informierten sich nicht nur über die mögliche Linienführung des Trassenkorridors, sondern brachten auch selbst noch auf informellem Weg weitere wertvolle Hinweise ein.
Bürderdialog für Antragstrasse hilfreich
„Die vielen Hinweise und Gespräche helfen uns sehr bei der anstehenden Ausarbeitung der Antragstrasse für die Planfeststellungsunterlagen“, erklären die Trassenplaner Benedikt Schlusemann, Steffen Hampe und Carsten Schulze. „Schließlich wollen wir eine Trassenführung finden, die bei möglichst vielen auf Akzeptanz trifft.“
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das im Spätsommer 2017 starten soll, werden dann alle von der finalen Antragstrasse berührten Eigentümer, Kommunen und Träger öffentlicher Belange im öffentlich-rechtlichen Verfahren beteiligt.
Wegen der überregionalen Bedeutung der Erdgasfernleitung ZEELINK, ist ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gesetzlich erforderlich. In diesem Verfahren wird das Projekt ausschließlich unter den raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überregionalen Maßstab betrachtet. Hierfür haben Open Grid Europe und der Projektpartner Thyssengas verschiedene Trassenkorridore auf die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt untersucht. Erfahren Sie mehr zum Raumordnungsverfahren in unserem Sondernewsletter „ZEELINK aktuell extra“.