Dr. Christian Friedrich vom Ingenieurbüro Feldwisch begleitet mit seinem Team die Bodenarbeiten auf der ZEELINK Baustelle.
Dr. Christian Friedrich vom Ingenieurbüro Feldwisch überwacht als Fach-Bauleitung für den Bereich Boden das ZEELINK Baulos 4 (Station Sankt Hubert – Station Dämmerwald). Sein Ziel: Dafür zu sorgen, dass die natürlichen Funktionen des Bodens im Rahmen der Bauarbeiten gesichert werden.
Herr Dr. Friedrich, nach welchen Vorgaben wird beim Bodenschutz gearbeitet?
Dr. Christian Friedrich: Die Vorgaben zum Bodenschutz fußen auf dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Wir arbeiten hier innerhalb eines engen Rahmens – von den Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse sowie der Bodenschutzgesetze bis hin zu den einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN-Norm 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau –Bodenarbeiten“). Dazu kommt das eigene detaillierte OGE Hausregelwerk, welches den Bodenschutz thematisiert und Grundlage meiner Arbeit ist.
Wurden die Vorgaben verbindlich festgehalten und wie gelangen die Informationen an die Landwirte?
Dr. Christian Friedrich: Die Bodenschutzvorgaben sind verbindlich im Bundes-Bodenschutzgesetz festgeschrieben und zur Planfeststellung wurde eigens ein Bodenschutzkonzept entwickelt. Zudem hat OGE mit den Landwirtschaftsverbänden einen Vertrag ausgehandelt, in dem die Vorgaben genau festgehalten werden. Dieser spielt eine zentrale Rolle, denn im Schadensfall kann sich der Landwirt selbstverständlich auf seine Rechte berufen. Landwirte wurden nicht nur über den Verband über diese Vereinbarung informiert, sondern auch in Eigentümerversammlungen und über gesondertes Informationsmaterial.
Welche Maßnahmen umfasst der Bodenschutz?
Dr. Christian Friedrich: Der Komplex Bodenschutz setzt sich aus vielen kleinen Bausteinen zusammen: Bevor die Verlegearbeit beginnt, wird der Oberboden abgetragen und in einer profilierten Miete am Arbeitsstreifenrand gelagert und aktiv begrünt, meist mit einer Mischung aus Gelbsenf und Phacelia. Da diese Pflanzen schnell wachsen, sichern sie den Boden vor Wind- und Wassererosion, halten ihn trocken und speichern gleichzeitig die Nährstoffe. Ansonsten wären die Mieten den Einwirkungen von Wind und Niederschlägen direkt ausgesetzt. Auf Wunsch des Landwirtes säen wir gerne auch andere Pflanzen an. Die meisten Landwirte vertrauen aber unserer Empfehlung.
Je nach Bodeneigenschaften wird die Baustraße etwa mit Holzbohlen, Stahlplatten oder mit Vlies und einem Aufbau aus Sand-Schotter-Gemisch angelegt. So sollen Verdichtungsschäden vermieden werden, die beim Befahren mit schweren Fahrzeugen entstehen können.
Im Zuge der Rekultivierung kommen dann unterschiedliche Tieflockerungsgeräte zum Einsatz, die auf den jeweiligen Standort abgestimmt sind.
Ist denn bei der Rekultivierung der ZEELINK alles verlaufen wie geplant?
Dr. Christian Friedrich: Der Bodenschutz inklusive der abschließenden Rekultivierung wurde von Anfang an sehr ernst genommen und bereits systematisch in die Planung einbezogen. Was wir leider nicht planen können ist das Wetter. So hatten wir vereinzelt ganz im Norden aufgrund von immer wiederkehrenden Regenfällen Verzögerungen. Im rund 75 km langen Baulos 4 wurde die Rekultivierung Mitte August abgeschlossen, weiter nördlich wurden die Verlegearbeiten später aufgenommen, sodass die Rekultivierung noch andauert. Wichtig ist in solchen Fällen, dass wir die Landwirte informieren und entstandene Ertragseinbußen entschädigen. Es gibt also keine finanziellen Einbußen.
Wie lange dauert es im Schnitt bis die Böden wieder nutzbar sind?
Dr. Christian Friedrich: Oberbodenabtrag und –auftrag sind mit intensiven Bodenbewegungen verbunden, dies ist mit etwa fünf bis sechs Pflüg-Vorgängen vergleichbar. Da der Boden dadurch im ersten Jahr noch sehr empfindlich ist, empfiehlt es sich, ihn nicht zu pflügen und nur vorsichtig zu bewirtschaften. Das teilen wir den Landwirten natürlich mit und stehen bei Rückfragen auch immer als Ansprechpartner bereit. Die OGE, als Bauherrin von ZEELINK, bietet an, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, die Kosten für eine den Boden stabilisierende Frucht, sowie den Deckungsbeitrag der entgangenen Marktfrüchte zu erstatten.
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