ZEELINK status

Planfeststellungsverfahren für ZEELINK gestartet

Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, in dem private und öffentliche Belange sorgfältig und umfänglich miteinander abgewogen werden. Es fußt auf den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens. Die Antragsunterlagen hierzu liegen jetzt öffentlich aus.


Im Planfeststellungsverfahren (PFV) wird der endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Seit dem 18. September liegen die Antragsunterlagen für einen Monat in den zuständigen Bezirksregierungen und Kommunen öffentlich aus. Die Antragstrasse fußt auf den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren, dem sogenannten raumgeordneten Korridor. Dieser wurde Anfang 2017 unter anderem auf 16 öffentlichen Dialogmarkt-Veranstaltungen entlang der geplanten Trasse im Februar und März 2017 allen Interessierten vorgestellt.

Antragskorridor berücksichtigt bereits viele Hinweise

„Wir haben uns sehr über die große Resonanz der Besucher gefreut“, so Franz-Josef Kißing, Projektleiter ZEELINK. „Wir konnten gut die Hälfte der betroffenen Eigentümer bzw. Pächter direkt in Gesprächen zum Projektstand abholen. Viele Hinweise und Rückmeldungen flossen somit außergewöhnlich früh und umfangreich vor dem Start des PFV in die nun ausliegenden Unterlagen ein.“

Die Planfeststellungsunterlagen werden bei den zuständigen Kommunen (Städte und Gemeinden) ausgelegt: Stadt Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen, Gemeinde Aldenhoven, Stadt Linnich, Stadt Erkelenz, Stadt Hückelhoven, Gemeinde Jüchen, Stadt Mönchengladbach, Stadt Korschenbroich, Stadt Kaarst, Stadt Willich, Stadt Krefeld, Stadt Tönisvorst, Stadt Kempen, Gemeinde Rheurdt, Gemeinde Kerken, Gemeinde Issum, Stadt Kamp-Lintfort, Gemeinde Alpen, Stadt Rheinberg, Stadt Voerde, Gemeinde Hünxe, Gemeinde Schermbeck, Gemeinde Raesfeld, Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Velen, Stadt Gescher, Stadt Coesfeld, Gemeinde Rosendahl, Gemeinde Legden. Zudem sind die Unterlagen online bei den Bezirksregierungen und auch auf der ZEELINK Website einsehbar. Alle vom Projekt berührten Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange sind in das Genehmigungsverfahren eingebunden.

In anschließenden Erörterungsterminen der federführenden Bezirksregierungen werden die formulierten Hinweise dann gemäß dem Landesplanungsgesetz sorgfältig gegeneinander abgewogen. Das PFV soll bis Herbst 2018 mit dem Planfeststellungsbeschluss beendet sein. Auf seiner Basis kann dann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Parallel zum Planfeststellungsbeschluss finden aktuell Wegerechtsverhandlungen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern statt, die Maßnahmen auf ihren Grundstücken zu erwarten haben.