Aktuell

Genehmigungsphasen

Vor der konkreten Umsetzung des ZEELINK Projektes, dem Bau der Gasfernleitung mit zugehörigen Anlagen, musste das Vorhaben von den jeweils zuständigen Behörden genehmigt werden. Dieser Prozess gliederte sich in unterschiedliche Phasen. Dazu gehörten die Antragskonferenz sowie das Raumordnungs– und Planfeststellungsverfahren. Hier boten sich nicht nur informative Einblicke in die notwendigen Umsetzungsschritte, sondern es gab auch Raum für Dialog.

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Antragskonferenzen / Scoping-Termine

Im Rahmen des ZEELINK Projektes gab es zwei Scoping-Termine. Einmal vor dem offiziellen Start des Raumordnungsverfahrens (ROV) und einmal vor dem offiziellen Start des Planfeststellungsverfahrens (PFV). Sie sind ein wichtiger Teil innerhalb der Verfahrensschritte.

Im Scoping wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfungen definiert, die sowohl im ROV als auch im PVF durchgeführt werden mussten und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Einladung erfolgte durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Gemeinsam mit den Vertretern der Träger öffentlicher Belange (z.B. Naturschutzverbände und andere Interessengruppen) legten sie den Gegenstand, den Umfang und die Methodik der anstehenden Untersuchung fest. Die Ergebnisse wurden anschließend in einem Festlegungsprotokoll dokumentiert. Dieses bildete eine wichtige Basis für das weitere Vorgehen innerhalb des ROV und es PFV.

Die Open Grid Europe GmbH stellte in Abstimmung mit der zuständigen Planungsbehörde der interessierten Öffentlichkeit bereits zum Ende dieser Phase verschiedene Informationen bereit und steht für Fach- und Verfahrensfragen zur Verfügung.


Unterlagen zu den Scoping Terminen

Das Scoping im Rahmen des ROV erfolgte im Juni 2015

Raumordnungsverfahren Antragskonferenz ZEELINK 1 (als PDF)
Raumordnungsverfahren Antragskonferenz ZEELINK 2 (als PDF)

 

Das Scoping im Rahmen des PFV erfolgte im September 2016

Planfeststellungsverfahren Antragskonferenz ZEELINK Unterlagen (als PDF)
Planfeststellungsverfahren Antragskonferenz ZEELINK Anlagen (als PDF)

 

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Raumordnungsverfahren

In dieser Projektphase war die räumliche Lage der ZEELINK Gasfernleitung erstmals konkret erkennbar. Im Raumordnungsverfahren (ROV) bewerteten die zuständigen Behörden, die betroffenen Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes anhand der zuvor im Scoping-Termin abgestimmten Kriterien.

Im Fokus standen mögliche Auswirkungen auf den Mensch und die Umwelt, aber auch ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte finden Einfluss. Grundlage des Untersuchungsraumes war der zuvor durch Open Grid Europe GmbH eingereichte Entwurf eines möglichen Trassenkorridors, inklusive seiner Alternativen.

Im Rahmen des ROV informierte Open Grid Europe GmbH die interessierte Öffentlichkeit und planungsbegleitende Arbeitskreise intensiv. So hatte das Unternehmen bereits vor dem offiziellen Start des ROV zu verschiedenen Veranstaltungen eingeladen, wie etwa den ZEELINK Dialogmärkten.

Mit der Auslegung der Verfahrensunterlagen vom 9. Mai bis 1. Juli 2016 leiteten die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Münster sowie der Regionalverband Ruhr das ROV offiziell ein. Beteiligte Behörden Verbände und Organisationen, Städte und Gemeinden nutzten die Möglichkeit sich mittels einer schriftlichen Einwendung zum Vorhaben zu äußern.

Im Rahmen von Erörterungsterminen, zu denen die Bezirksregierungen einluden, fanden alle Einwendungen Beachtung und Würdigung. Ziel war es, einen Ausgleich zwischen den Belangen der Einwender und den Interessen des Vorhabenträgers zu erreichen. Das Raumordnungsverfahren schloß mit der raumordnerischen Beurteilung ab.

Termin: 2016

 

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Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss

Im Planfeststellungsverfahren (PFV) wird der endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorrübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Seit dem 18. September lagen die Antragsunterlagen für einen Monat in den zuständigen Bezirksregierungen und Kommunen öffentlich aus. Die Antragstrasse fußt auf den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren, dem sogenannten raumgeordneten Korridor.

Dieser wurde Anfang 2017 unter anderem auf 16 öffentlichen Dialogmarkt-Veranstaltungen entlang der geplanten Trasse im Februar und März 2017 allen Interessierten vorgestellt. Sämtliche Antragsunterlagen wurden von den zuständigen Bezirksregierungen sowie Städten und Gemeinden einen Monat lang öffentlich. Zudem waren die Unterlagen online bei den Bezirksregierungen und auch auf der ZEELINK Website einsehbar.

Alle vom Projekt berührten Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange sind in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Das PFV für ZEELINK endete im Frühjahr 2019 mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) durch die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf und Münster.

Der PFB ist die öffentlich-rechtliche Zulassung der Leitungsbaumaßnahme, vergleichbar einer Baugenehmigung. Die Bauarbeiten für die Fernleitung ZEELINK starteten im Anschluss.

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Bauphase

Die kontinuierliche Kommunikation setzt sich auch in der Phase der weiteren Ausführungsplanung und Bauarbeiten fort. Im Mittelpunkt stehen hier Informationen zu Umsetzungsdetails und technischen Abläufen. Open Grid Europe GmbH informiert die Öffentlichkeit an dieser Stelle über Pressemitteilungen sowie über das Internet und bietet auch hier Informations- und Dialogveranstaltungen an. Direkte Anwohner erhalten frühzeitig gesonderte Hinweise.

Termin: 2019 bis 2020, Inbetriebnahmen 2021

 

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