Raumordnungsverfahren

In dieser Projektphase war die räumliche Lage der ZEELINK Gasfernleitung erstmals konkret erkennbar. Im Raumordnungsverfahren (ROV) bewerteten die zuständigen Behörden, die betroffenen Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes anhand der zuvor im Scoping-Termin abgestimmten Kriterien.

Im Fokus standen mögliche Auswirkungen auf den Mensch und die Umwelt, aber auch ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte finden Einfluss. Grundlage des Untersuchungsraumes war der zuvor durch Open Grid Europe GmbH eingereichte Entwurf eines möglichen Trassenkorridors, inklusive seiner Alternativen.

Im Rahmen des ROV informierte Open Grid Europe GmbH die interessierte Öffentlichkeit und planungsbegleitende Arbeitskreise intensiv. So hatte das Unternehmen bereits vor dem offiziellen Start des ROV zu verschiedenen Veranstaltungen eingeladen, wie etwa den ZEELINK Dialogmärkten.

Mit der Auslegung der Verfahrensunterlagen vom 9. Mai bis 1. Juli 2016 leiteten die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Münster sowie der Regionalverband Ruhr das ROV offiziell ein. Beteiligte Behörden Verbände und Organisationen, Städte und Gemeinden nutzten die Möglichkeit sich mittels einer schriftlichen Einwendung zum Vorhaben zu äußern.

Im Rahmen von Erörterungsterminen, zu denen die Bezirksregierungen einluden, fanden alle Einwendungen Beachtung und Würdigung. Ziel war es, einen Ausgleich zwischen den Belangen der Einwender und den Interessen des Vorhabenträgers zu erreichen. Das Raumordnungsverfahren schloß mit der raumordnerischen Beurteilung ab.

Termin: 2016

 

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