Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss
Im Planfeststellungsverfahren (PFV) wird der endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorrübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Seit dem 18. September lagen die Antragsunterlagen für einen Monat in den zuständigen Bezirksregierungen und Kommunen öffentlich aus. Die Antragstrasse fußt auf den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren, dem sogenannten raumgeordneten Korridor.
Dieser wurde Anfang 2017 unter anderem auf 16 öffentlichen Dialogmarkt-Veranstaltungen entlang der geplanten Trasse im Februar und März 2017 allen Interessierten vorgestellt. Sämtliche Antragsunterlagen wurden von den zuständigen Bezirksregierungen sowie Städten und Gemeinden einen Monat lang öffentlich. Zudem waren die Unterlagen online bei den Bezirksregierungen und auch auf der ZEELINK Website einsehbar.
Alle vom Projekt berührten Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange sind in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Das PFV für ZEELINK endete im Frühjahr 2019 mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) durch die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf und Münster.
Der PFB ist die öffentlich-rechtliche Zulassung der Leitungsbaumaßnahme, vergleichbar einer Baugenehmigung. Die Bauarbeiten für die Fernleitung ZEELINK starteten im Anschluss.