Die Erdgasfernleitung ZEELINK sichert ab 2021 die Versorgung von Millionen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden. Erdgas kommt momentan in zwei unterschiedlichen Arten zum Einsatz: L-Gas (mit einem niedrigeren Methangehalt) und H-Gas (mit einem höheren Methangehalt). Doch die Förderung von L-Gas wird bis 2030 um etwa 90 Prozent sinken. Das bedeutet, dass Endgeräte bei Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden, die derzeit mit L-Gas betrieben werden, auf H-Gas angepasst werden müssen. Bevor die Anpassung der Geräte erfolgt, muss jedoch das davor liegende Erdgasnetz auf H-Gas umgestellt werden. Die insgesamt 215 km lange Erdgasfernleitung ZEELINK wird ein wichtiger Teil bei der notwendigen schrittweisen Umstellung der Gasnetze sein.
Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Vor der konkreten Umsetzung des ZEELINK Projektes, dem Bau der Erdgasfernleitung und zugehöriger Anlagen, muss das Vorhaben von den jeweils zuständigen Behörden genehmigt werden. Dieser Prozess gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Dazu gehören die Antragskonferenz sowie das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren. Ausgangspunkt ist der im Raumordnungsantrag von Open Grid Europe beantragte Antragskorridor. Zugleich werden auch Variantenkorridore untersucht und berücksichtigt.
Im Raumordnungsverfahren beurteilen federführend die Bezirksregierungen Köln und Münster, ob die Erdgasfernleitung ZEELINK raumverträglich ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf und sowie der Regionalverband Ruhr werden bezüglich ihrer räumlichen Betroffenheit entsprechend unterstützen. Im Fokus stehen mögliche Auswirkungen auf den Mensch und die Umwelt, aber auch ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte finden Einfluss. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland im Raumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen der Länder.
Durch das Raumordnungsverfahren werden bereits vor der endgültigen Genehmigung zur Realisierung in einem frühen Planungsstadium
– Nutzungskonflikte erkannt
– Umweltauswirkungen bewertet
– Standorte und Korridore optimiert
Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens fanden bei der Bezirksregierung Köln und der Bezirksregierung Münster im Juni 2015 Antragskonferenzen mit Scoping statt, in denen der Untersuchungsumfang und die -tiefe sowie die Art und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen bestimmt worden sind.
Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, in der untersucht wird, ob das Vorhaben mit den raumbedeutsamen Belangen des Umweltschutzes vereinbar ist. Zentrale Bestandteile sind u.a. die Beschreibung und die Bewertung der Umwelt in den Untersuchungsgebieten, die Raumwiderstandsanalyse, die Konfliktanalyse und der Variantenvergleich. Auch potenzielle Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur und sonstigen Sachgütern fließen direkt in die Beurteilung ein.
Nach sechs Monaten schließt das Verfahren mit einer „Raumordnerischen Beurteilung“ und einem Vorschlag für einen Antragskorridor ab. Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens sind im anschließenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu Genehmigungsverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie unter www.zeelink.de/phasen.
Einen schnellen Überblick gibt die Pressegrafik „ZEELINK Projektphasen und Dialogangebote“ unter www.zeelink.de/portfolio/pressegrafik-zeelink-projektphasen-und-dialogangebote.