Die Erdgasfernleitung ZEELINK sichert ab 2021 die notwendige Umstellung von L- auf H-Gas und somit die Versorgung von Millionen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden. Im jetzt laufenden Raumordnungsverfahren werden die möglichen Trassenkorridore auf ihre Verträglichkeit mit Natur und Umwelt geprüft.
Im Raumordnungsverfahren (ROV) wird das Projekt ZEELINK ausschließlich unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten betrachtet. ZEELINK ist das größte Einzelprojekt im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2015 der Bundesnetzagentur und wurde im vorläufigen NEP 2016 bestätigt. Im Zentrum steht die Frage: Wie steht es um die Verträglichkeit der möglichen Trassenkorridore zu Schutzgütern wie Mensch, Tier, Natur, Landschaft und Kultur? Auf dieser Basis erfolgt eine Auswertung und Anpassung der potenziellen Verläufe. Das ROV schließt nach etwa sechs Monaten mit der „Raumordnerischen Beurteilung“ und mit dem raumgeordneten Trassenkorridor für das anschließende Planfeststellungsverfahren ab.
Erste Hinweise auf ZEELINK Dialogmärkten
Inhalt und Umfang des ROV wurden auf einem Scoping Termin im Juni 2015 definiert. Zudem veranstaltete Open Grid Europe Anfang des Jahres die ZEELINK Dialogmärkte. Hier konnte sich die interessierte Öffentlichkeit im persönlichen Gespräch zu den Hintergründen informieren und schon vor dem Start des ROV erste planungsrelevante Hinweise zu den verschiedenen Trassenvarianten geben. Die Veranstaltungen erfolgten auf Initiative von Open Grid Europe.
Stellungnahmen bis 1. Juli bei Behörden möglich
Die Bezirksregierungen Köln und Münster leiteten am 9. Mai 2016 mit der Auslage der Verfahrensunterlagen das ROV für das ZEELINK Projekt offiziell ein. Sie sind noch bis zum 1. Juli 2016 bei den Bezirksregierungen, dem Regionalverband Ruhr und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten einsehbar. Beteiligte Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich zum Vorhaben schriftlich bei den auslegenden Behörden äußern.
Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens werden im anschließenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt.
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